Allgemeine Geschäftsbedingungen für Restaurant-Partner

Präambel

NeoTaste betreibt eine Website und eine Mobile-App, über die registrierte Kunden von NeoTaste („NeoTaste-Mitglieder“) „Deals“ (z.B. zwei Hauptgerichte zum Preis von einem) bei Restaurants in Anspruch nehmen können. Das Restaurant möchte bei NeoTaste platziert werden und NeoTaste-Mitgliedern entsprechende Deals anbieten.

1 Geltungsbereich; Exklusivität

1.1 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Restaurants werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NeoTaste ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn das Restaurant im Rahmen des Vertragsschlusses auf seine AGB verweist und NeoTaste dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Details der vertraglichen Vereinbarung (z.B. konkrete Beschreibung der Deals, Zusatzleistungen wie die Bewerbung des Restaurants durch NeoTaste) sind in einem Vertragsformular („Partner-Vereinbarung“) konkretisiert, das auf diese AGB Bezug nimmt. Bei Widersprüchen haben die im Vertragsformular getroffenen Regelungen Vorrang vor den Regelungen dieser AGB.

1.3 Soweit nicht anders vereinbart, betreffen die Verpflichtungen des Restaurants nur die im Vertragsformular genannten Standorte des Restaurants.

1.4 Exklusivität. Das Restaurant verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit weder direkt noch indirekt mit Wettbewerbern von NeoTaste zusammenzuarbeiten, das heißt mit Unternehmen, die online oder offline Gutscheine, Angebote (z.B. rabattierte Sonderangebote, Kennenlerndeals, 2:1-Angebote, Preisnachlässe usw.) oder vergleichbare Aktionen vermitteln, vermarkten oder verkaufen. Insbesondere ist das Restaurant verpflichtet, die über NeoTaste angebotenen Deals nicht anderweitig seinen Kunden anzubieten. Das Restaurant bleibt zu allen anderen Werbe- und Marketingmaßnahmen uneingeschränkt berechtigt.

2 Deals

2.1 Angebot von Deals

2.1.1 Das Restaurant verpflichtet sich, die im Vertragsformular näher beschriebenen Deals während der Laufzeit des Vertrages NeoT aste-Mitgliedern anzubieten. Deals können z.B. beinhalten:

  • 2:1-Hauptgericht: bei der Bestellung von zwei oder mehr Hauptgerichten wird das günstigere oder preisgleiche Hauptgericht nicht berechnet.

  • Direktrabatte: bei bestimmten Bestellungen bzw. einem bestimmten Mindestbestellwert wird ein fester Rabatt gewährt.

  • Gratis-Dessert/Gratis-Vorspeise: Bei der Bestellung eines Hauptgerichts wird ein Dessert und/oder eine Vorspeise nicht berechnet.

Es kann ein bestimmtes Einlöse-Kontingent (z.B. max. X Deals pro Tag - mindestens jedoch 15/Tag) vereinbart werden.
Deals werden an allen teilnehmenden Standorten des Restaurants angeboten, soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wurde.

2.1.2 In Absprache mit NeoTaste können Deals während der Vertragslaufzeit geändert oder angepasst werden. NeoTaste kann einen Änderungswunsch nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen ablehnen, wenn die Änderung zu einem wesentlich anderen Inhalt des Deals führt oder den Qualitätsstandards von NeoTaste nicht genügt. Insbesondere müssen mindestens zwei Deals angeboten werden, die sich auf Kernprodukte/-angebote des Restaurants beziehen

2.2 Einlösen von Deals

2.2.1 Wenn NeoTaste-Mitglieder einen Deal in Anspruch nehmen wollen, müssen sie diesen zuvor über die App buchen. Die Buchung beinhaltet ein Zeitfenster, in dem der Deal vor Ort im Restaurant in Anspruch genommen werden kann. Das Buchungssystem ist dabei so gestaltet, dass ein NeoTaste-Mitglied

  • immer nur einen Deal gleichzeitig in Anspruch nehmen kann (so kann z.B. ein 2:1-Deal nicht mit einem Direktrabatt kombiniert werden) und

  • den gleichen Deal beim Restaurant nur nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums erneut buchen kann; soweit im Vertragsformular kein Zeitraum vereinbart wurde, ist eine Buchung des gleichen Deals nur nach 90 Tagen wieder möglich und

  • einen Deal nur buchen kann, wenn ein möglicherweise vereinbartes Tage-Kontingent des Restaurants für den Deal noch nicht ausgeschöpft ist.

Gebuchte, aber nicht eingelöste Deals werden am nächsten Tag wieder freigeschaltet und können vom NeoTaste-Mitglied erneut gebucht werden.

2.2.2 Wenn NeoTaste-Mitglieder einen Deal in Anspruch nehmen wollen, müssen sie bei der Bestellung das Personal darauf hinweisen und den in der App gebuchten Deal dem Personal vorzeigen.
Das Personal muss bei der Bestellung prüfen, ob der Deal in Anspruch genommen werden kann. Falls nicht, muss das Personal das NeoTaste-Mitglied darauf unverzüglich hinweisen.

2.2.3 Eine Verpflichtung zur Einlösung von Deals besteht nur bei Vor-Ort-Besuchen, nicht bei Lieferung oder Abholung. Das Restaurant kann aber auf freiwilliger Basis Deals auch bei Lieferung oder Abholung einlösen.

2.2.4 Die Inanspruchnahme eines Deals kann zurückgewiesen werden, wenn
  • der Deal nicht innerhalb des gebuchten Zeitfensters in Anspruch genommen wird, d.h. die Bestellung nicht innerhalb des Zeitfensters erfolgt oder

  • die Bestellung nicht die Voraussetzungen für den Deal erfüllt.


2.2.5 Vor der Bezahlung muss der in Anspruch genommene Deal eingelöst werden. Zum Einlösen werden in der NeoTaste-App Funktionen bereitgestellt. Der Einlöse-Prozess ist in der jeweils aktuellen Dokumentation und dem von NeoTaste bereitgestellten Schulungsmaterial beschrieben. Derzeit muss das NeoTaste-Mitglied zum Einlösen dem Personal den Deal erneut in der App vorzeigen, auf „Einlösen“ klicken und das Einlösen durch Wischen bestätigen, so dass das Personal das Einlösen mitverfolgen kann. Bei einer Änderung des Einlöse-Prozesses wird NeoTaste das Restaurant darauf rechtzeitig vorab hinweisen und entsprechendes Schulungsmaterial bereitstellen.

2.3 Schulung des Personals. Das Restaurant verpflichtet sich, sein Personal über die Kooperation mit NeoTaste, die angebotenen Deals und die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme und dem Einlösen von Deals zu informieren und zu schulen. Das Restaurant stellt sicher, dass das Personal das Einlösen von Deals nicht unberechtigt zurückweist (z.B. aufgrund von Unkenntnis der Kooperation oder der Deals oder der Vorgehensweis beim Einlösen). NeoTaste stellt dazu im Rahmen des Onboardings Schulungs- und Informationsmaterial zur Verfügung. Das Restaurant stellt sicher, dass das Personal das Schulungsmaterial zur Kenntnis genommen hat. Das gilt auch für etwaige Aktualisierungen (z.B. bei geänderten Abläufen), die NeoTaste während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.

2.4 Das Restaurant erhält von NeoTaste mindestens monatlich per E-Mail Informationen über die Anzahl und Art der eingelösten Deals.

2.5 NeoTaste-Mitgliedern dürfen durch das Einlösen von Deals keine Nachteile entstehen, z.B. bezüglich Qualität, Menge oder Service. NeoTaste-Mitglieder müssen wie jeder andere Gast auch behandelt werden.

2.6 Bei der Verpflichtung des Restaurants zum Angebot und Einlösen der Deals handelt es sich um einen echten Vertrag zugunsten Dritter. NeoTaste-Mitglieder können deshalb eigene Ansprüche direkt gegen das Restaurant geltend machen, wenn z.B. das Einlösen eines Deals ungerechtfertigt verweigert wird.
Der Vertrag über die Bewirtungsleistungen kommt unmittelbar zwischen dem Restaurant und dem jeweiligen NeoTaste-Mitglied zustande. NeoTaste wird insoweit nicht Vertragspartner.

3 Platzierung des Restaurants; Onboarding; Aktualisierung

3.1 Alle teilnehmenden Standorte des Restaurants werden von NeoTaste in die App und ggf. die Website mit einem Profil eingepflegt. Art und Weise der Platzierung und des Profils unterliegen dem Ermessen von NeoTaste, soweit darüber keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden. Das Profil enthält in der Regel Informationen über das Restaurant (z.B. Standort, Öffnungszeiten, Kontaktinformationen, Kurzbeschreibung, Bilder), die Speisekarte/Preisliste und die angebotenen Deals.

3.2 NeoTaste behält sich vor, die Kooperation mit dem Restaurant und/oder die Deals des Restaurants nach eigenem Ermessen (soweit nicht als Zusatzleistung fest vereinbart) bekanntzugeben und zu bewerben, z.B. auf Websites oder in Social-Media-Kanälen von NeoTaste oder bei Dritten (Kooperation- und Werbepartner von NeoTaste).

3.3 NeoTaste aktualisiert die Profile bei Änderungen und auf Anforderung des Restaurants. Das Restaurant ist verpflichtet, NeoTaste über alle relevanten Änderungen (insbesondere Änderungen der Speisekarte, Preise, Kontaktdaten oder Öffnungszeiten; Schließung bestehender Standorte, Neueröffnung von Standorten) rechtzeitig zu informieren.

3.4 NeoTaste stellt dem Restaurant für alle teilnehmenden Standorte Informations- und Schulungsmaterial in deutscher Sprache für sein Personal zur Verfügung, in dem über die Kooperation und insbesondere über die Vorgehensweise beim Einlösen von Deals informiert wird.

3.5 NeoTaste stellt dem Restaurant für alle teilnehmenden Standorte Aufkleber / Tür-Sticker zur Verfügung, die auf die Kooperation hinweisen.

4 Bewertungen und Kommentare

4.1 NeoTaste behält sich vor, Funktionen zur Verfügung zu stellen, mit denen Mitglieder das Restaurant bewerten und kommentieren können. Gegebenenfalls werden auch Funktionen zur Verfügung gestellt, mit denen das Restaurant die Möglichkeit erhält, Bewertungen und Kommentare seinerseits zu kommentieren und dazu Stellung zu nehmen.

4.2 NeoTaste überprüft Bewertungen und Kommentare grundsätzlich nicht auf Richtigkeit, Wahrheitsgehalt oder Rechtmäßigkeit. NeoTaste-Mitglieder und das Restaurant sind für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit sowie für die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen ihrer Bewertungen und Kommentare allein verantwortlich. NeoTaste ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Vereinbarkeit von Bewertungen und Kommentaren mit den gesetzlichen Bestimmungen und den AGB zu überprüfen und, soweit dies erforderlich ist, diese abzuändern oder zu löschen. Eine zweckwidrige Nutzung der Bewertungs- und Kommentarfunktion ist unzulässig. Das Restaurant ist verpflichtet, bei der Einstellung von Kommentaren die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere nur wahrheitsgemäße und sachliche Angaben zu machen. Insbesondere ist das Restaurant verpflichtet:

  • andere natürliche und juristische Personen nicht zu belästigen, zu bedrohen oder sonst in ihrer Würde, Ehre oder sexuellen Selbstbestimmung zu verletzen;

  • keine Schmähkritik zu üben und keine Verleumdungen, Beleidigungen, Lügen oder Falschinformationen zu verbreiten;

  • keine unzutreffenden oder unsachlichen Kommentare abzugeben;
  • Bewertungen oder Kommentare, die sein Unternehmen betreffen, nur über die von NeoTaste bereitgestellten Funktionen abzugeben (und insbesondere nicht durch Dritte abgeben zu lassen);

  • keine Nutzung des Bewertungs- und Kommentarsystems vorzunehmen, die dessen Zweck zuwider läuft.


4.3 NeoTaste behält sich vor, Bewertungen und Kommentare jederzeit ohne Angaben von Gründen zu löschen, nicht anzuzeigen und/oder erst nach vorheriger Prüfung freizuschalten.

5 Zusatzleistungen

Die Parteien können Zusatzleistungen vereinbaren, die ggf. kostenpflichtig sind.

6 Verwendung von Text- und Bildmaterial des Restaurants; Rechte am Material

6.1 NeoTaste kann für das Restaurant-Profil sowie zur Bewerbung beispielweise auf Websites und in Social-Media-Kanälen von NeoTaste oder Dritten Text- und Bildmaterial (z.B. Fotos, Videos, Speisekarte, Beschreibung) von der Website und den Social-Media-Kanälen des Restaurants übernehmen und verwenden. Zudem kann das Restaurant NeoTaste entsprechendes Material zur Verfügung stellen.

6.2 Das Restaurant räumt NeoTaste an dem Material gemäß Ziff. 6.1 sowie an etwaigen Kommentaren gemäß Ziff. 4 kostenfrei nicht-ausschließliche, unbefristete, gemäß Ziff. 6.4 widerrufliche, räumlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung und Veröffentlichung ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, auch in angemessen bearbeiteter und abgeänderter Form.
Dies umfasst insbesondere die Verwendung des Materials zur Bewerbung des Restaurants, seiner Standorte, Angebote und Deals im Zusammenhang mit NeoTaste in der NeoTaste-App, auf der Website, den Social-Media-Kanälen und im Newsletter von NeoTaste und ggf. bei Kooperation- und Werbepartnern von NeoTaste.

6.3 NeoTaste bleibt zur Verwendung des Materials auch nach Vertragsende berechtigt. Insbesondere kann NeoTaste das Profil des Restaurants in der App und Website einschließlich des dazugehörigen Text- und Bildmaterials sowie etwaiger Kommentare und Bewertungen nach Vertragsende beibehalten (dies jedoch ohne Buchungsmöglichkeit von Deals).

6.4 Das Restaurant kann der Verwendung von Material (z.B. der Verwendung eines Fotos oder Videos) oder der Veröffentlichung des Restaurant-Profils in der App und Website jederzeit in Textform widersprechen. In diesem Fall wird NeoTaste die jeweiligen Inhalte entfernen, so dass diese nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Dies erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten, insbesondere der Löschmöglichkeiten des jeweiligen Social-Media-Netzwerks, in dem die Inhalte veröffentlicht wurden.

6.5 Das Restaurant garantiert, dass die Nutzung und Veröffentlichung des Materials durch NeoTaste weder gegen geltendes Recht verstößt noch Rechte Dritte, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt. Das gilt auch bezüglich der Persönlichkeitsrechte der auf Fotos oder Videos möglicherweise erkennbaren Personen. Das Restaurant garantiert zudem, dass die Veröffentlichung von Fotos und Videos ohne Urheberkennzeichnung (z.B. Nennung des Fotografen) zulässig ist. Das Restaurant stellt NeoTaste von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit vorstehenden Rechtsverletzungen frei und verpflichtet sich, NeoTaste alle in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen.

7 Vergütung

7.1 Das Restaurant zahlt an NeoTaste die vereinbarte Vergütung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung 14 Tage nach Vertragsschluss fällig und zahlbar.

7.2 Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8 Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit im Vertragsformular nichts Abweichendes geregelt ist.

8.2 Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigungen durch das Restaurant können an Neotaste per Post oder per E-Mail an partner@neotaste.app geschickt werden; Kündigungen durch NeoTaste an das Restaurant per Post oder an die im Vertragsformular angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse.

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Insbesondere ist NeoTaste zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn

  • das Restaurant wiederholt trotz eines entsprechenden Hinweises Deals unberechtigterweise nicht einlöst oder

  • über das Vermögen des Restaurants das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Geschäftsbetrieb eingestellt wird

9 Schlussbestimmungen

9.1 Mit der vorliegenden Vereinbarung werden ausschließlich Leistungen ausgetauscht. Insbesondere soll durch diese Vereinbarung keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen den Parteien entstehen. Mit Begriffen wie „Partner“ oder „Kooperation“ werden keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen oder sonstige Leistungen beabsichtigt, die über die in dieser Vereinbarung beschriebenen Leistungen hinausgehen.

9.2 NeoTaste behält sich vor, diese AGB zu ergänzen oder zu ändern. Die geplanten Änderungen werden dem Restaurant spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform angekündigt. Die Zustimmung des Restaurants zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn es den Änderungen nicht vor Ablauf der Frist in Textform widerspricht. Alternativ hat das Restaurant das Recht, das Vertragsverhältnis vor Ablauf der Frist zu kündigen. Eine solche Kündigung entfaltet innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigungserklärung Wirkung. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die AGB unverändert fort.
NeoTaste verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs oder der Kündigung und die Fristen für Widerspruch und Kündigung, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinweisen.
Widerspricht das Restaurant der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. NeoTaste ist in diesen Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen außerordentlich zu kündigen.

9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss solcher Rechtsnormen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.

9.4 Sofern das Restaurant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der NeoTaste. Die NeoTaste ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Wahl das Restaurant an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.5 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht Ziff. 9.2 Anwendung findet. Vertragsänderungen, durch die das Textformerfordernis aufgehoben wird, werden unwirksam, wenn sie nicht binnen einer Woche von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich schon jetzt, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch andere zu ersetzen bzw. Regelungslücken durch angemessene Regelungen zu füllen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen, ihrerseits aber wirksam sind.

Stand: 01/2024